
Was die Behörde verlangt
Laut Serviceportal des Landes Berlin beträgt die Mindestgebühr 21 Euro, die tatsächliche Höhe richtet sich nach Umfang und Dauer der Anordnung. Eine Zone über mehrere Wochen oder mit beidseitiger Sperrung kostet mehr als ein Umzugstag. Die Gebühr erhebt die Straßenverkehrsbehörde des Bezirks, nicht der Dienstleister.
Was sonst noch Geld kostet
Die Anordnung allein nützt nichts. Dazu kommen die Verkehrszeichen auf Fußplatten mit Zusatzzeichen, die Aufstellung mindestens 3 volle Tage vorher, das Protokoll mit Fotos und Kennzeichen und die Abholung. Wer das selbst macht, braucht Schilder, Transport und Zeit.
Warum die Gebühr bei uns im Preis steckt
Unser Preis von 59 Euro für 15 Meter und einen Tag enthält die Behördengebühr. Sie sehen einen Endpreis und bekommen keine Nachberechnung. Nur bei ungewöhnlich langen Zonen oder Sonderanordnungen informieren wir vorab, wenn die Behörde eine höhere Gebühr festsetzt.
Brandenburg
Städte und Gemeinden im Umland haben eigene Gebührenordnungen. Auch dort ist die Gebühr in unserem Preis enthalten, dazu kommt die Anfahrtspauschale.
Quellen: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 45 und § 46; Serviceportal des Landes Berlin, Dienstleistung Haltverbot für Umzüge; eigene Praxis in den zwölf Berliner Bezirken. Stand 23. Oktober 2026.
