Ratgeber

Aufstellprotokoll und Negativliste: Was drinsteht und wie Sie es am Einsatztag nutzen

Nach dem Aufstellen der Verkehrszeichen erfassen wir alle Fahrzeuge, die in diesem Moment in der Zone stehen. Dieses Protokoll bekommen Sie per E-Mail. Es belegt, dass die Schilder rechtzeitig standen, und entscheidet am Einsatztag darüber, ob ein Fahrzeug umgesetzt wird.

Lesezeit etwa 3 Minuten · Stand 28. Oktober 2026

Aufstellprotokoll und Negativliste: Was drinsteht und wie Sie es am Einsatztag nutzen

Was eine Negativliste ist

Die Negativliste ist der Kern des Aufstellprotokolls: eine Liste aller Fahrzeuge, die beim Aufstellen der Verkehrszeichen bereits in der künftigen Halteverbotszone standen, mit Kennzeichen und Fahrzeugmarke. Dazu kommen Adresse der Zone, Gültigkeitsdatum und Uhrzeit, der genaue Zeitpunkt der Aufstellung, Name und Unterschrift des Aufstellers sowie Fotos der Beschilderung. Steht beim Aufstellen kein Fahrzeug in der Zone, wird genau das protokolliert.

Warum die Behörde das verlangt

Ein Halteverbotsschild gilt erst nach einer Vorlaufzeit von 3 vollen Tagen gegenüber Fahrzeugen, die vorher dort abgestellt wurden. Ohne Protokoll lässt sich hinterher nicht beweisen, wann die Zeichen standen und welche Fahrzeuge schon vorher dort parkten. Die Straßenverkehrsbehörden schreiben die Dokumentation deshalb in der Anordnung vor, und Ordnungsamt und Polizei verlangen sie, bevor sie ein Fahrzeug umsetzen lassen.

Was Sie damit am Einsatztag machen

Halten Sie Anordnung und Protokoll bereit, ausgedruckt oder auf dem Handy. Steht ein Fremdfahrzeug in Ihrer Zone, rufen Sie das Ordnungsamt des Bezirks oder die Polizei. Die Beamten prüfen anhand der Negativliste, ob das Fahrzeug vor oder nach der Aufstellung geparkt wurde, und veranlassen das Umsetzen. Um den weiteren Ablauf kümmern sich die Beamten, Sie müssen nichts weiter tun. Die Nummern aller zwölf Berliner Ordnungsämter finden Sie auf unserer Seite zu Falschparkern.

Was wir dokumentieren

  • Adresse, Länge und Lage der Zone, Gültigkeitsdatum und Uhrzeit
  • Datum und Uhrzeit der Aufstellung, Name und Unterschrift des Aufstellers
  • Fotos beider Schilder mit Zusatzzeichen und des Straßenabschnitts
  • Kennzeichen und Marke aller Fahrzeuge in der Zone, oder der Vermerk „keine Fahrzeuge“

Quellen: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 45 und § 46; Serviceportal des Landes Berlin, Dienstleistung Haltverbot für Umzüge; eigene Praxis in den zwölf Berliner Bezirken. Stand 28. Oktober 2026.

FAQ

Kurz beantwortet

Muss ich das Protokoll ausdrucken?

Nicht zwingend, auf dem Handy reicht es. Praktisch ist ein Ausdruck trotzdem, weil Sie ihn am Einsatztag im Fahrzeug oder bei den Helfern lassen können, während Sie selbst beschäftigt sind.

Ein Fahrzeug steht laut Liste schon seit der Aufstellung in der Zone. Was passiert damit?

Es darf umgesetzt werden, weil die Zone ordnungsgemäß angeordnet war. Weil der Halter aber nicht vorgewarnt wurde, können die Umsetzkosten beim Veranlasser hängen bleiben. Genau deshalb erfassen wir diese Fahrzeuge, damit Sie vorab wissen, womit Sie rechnen müssen.

Was ist, wenn im Protokoll „keine Fahrzeuge“ steht und am Einsatztag doch eines dort parkt?

Dann wurde es nach der Aufstellung abgestellt, der Halter hat das Schild ignoriert. Polizei oder Ordnungsamt lassen es umsetzen, die Kosten trägt der Halter.

Wer stellt das Protokoll aus?

Unser Aufsteller direkt vor Ort, mit Datum, Uhrzeit, Name, Unterschrift, Fotos der Beschilderung und der Kennzeichenliste. Sie erhalten es am Tag der Aufstellung per E-Mail.

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