
Zeichen 283: absolutes Halteverbot
Blauer Kreis, roter Rand, zwei gekreuzte rote Striche. Halten ist verboten, auch für wenige Sekunden. Ausgenommen ist nur das Anhalten aus Verkehrsgründen, etwa im Stau. Die Behörde ordnet Zeichen 283 an, wenn eine Fläche vollständig frei bleiben muss: Baustellen, Kranstellungen, Sicherheitsbereiche, Dreharbeiten.
Zeichen 286: eingeschränktes Halteverbot
Gleicher Kreis, ein diagonaler roter Strich. Halten bis zu drei Minuten sowie Ein- und Aussteigen und Be- und Entladen sind erlaubt, Parken nicht. Umgangssprachlich heißt das Zeichen Parkverbot. Für Umzüge, Möbellieferungen, Container und Ladezonen ist es die Regel, weil der Lieferverkehr weiter halten darf.
Zusatzzeichen entscheiden über die Zone
Erst die Zusatzzeichen machen aus dem Schild eine Zone: Pfeil nach rechts markiert den Anfang, Pfeil nach links das Ende, Datum und Uhrzeit begrenzen die Gültigkeit. Fehlt das Datum, gilt das Verbot dauerhaft. Wir stellen immer Anfangs- und Endschild mit Datumszusatz auf und dokumentieren beides im Protokoll.
Welches Zeichen bekommen Sie?
Sie müssen das nicht entscheiden. Sie nennen uns den Anlass, die Behörde ordnet das passende Zeichen an. In über 90 Prozent der Umzüge und Lieferungen ist es Zeichen 286.
Quellen: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 45 und § 46; Serviceportal des Landes Berlin, Dienstleistung Haltverbot für Umzüge; eigene Praxis in den zwölf Berliner Bezirken. Stand 23. Oktober 2026.
